Ein Legalisator ist eine Person, die in den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg in Grundbuchangelegenheiten die Echtheit von Unterschriften bestätigen (beglaubigen) darf. Diese Tätigkeit betrifft nur die Unterschrift von Privatpersonen, sie ist in anderen Bundesländern Notaren und anderen Stellen (Gerichten, Vermessungsämtern, anderen Behörden) vorbehalten.
Der Legalisator kann die Beglaubigung nur dann abwickeln, wenn Gemeindebürger der jeweiligen Gemeinde beteiligt sind, weiters nur für Verträge und andere Urkunden, bei denen eine beglaubigte Unterschrift für Eintragungen in das Grundbuch notwendig sind (Grundstückskaufverträge oder Grundstücks-Tauschverträge, Darlehen, Servituten, Reallasten, grundbuchsrechtliche Verankerung von Ausgedingeleistungen in Übergabsverträgen usw., jedoch kein Autokauf, keine Unternehmensgründung, keine Beurkundung gesellschaftsrechtlicher Vorgänge.
Er bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Schriftstück tatsächlich von der jeweiligen Person geleistet wurde. Die Unterschrift ist daher vor ihm zu leisten oder zumindest (als die eigene Unterschrift) anzuerkennen. Solche Beglaubigungen gelten nur für Grundbücher in Tirol oder Vorarlberg.
Es ist dadurch nicht notwendig, eine Unterschrift bei Gericht oder durch einen Notar beglaubigen zu lassen. Der Legalisator prüft aber den rechtlichen Inhalt eines Vertrages nicht und erteilt somit auch keine Rechtsberatung.
Um eine Unterschrift durch einen Legalisator beglaubigen zu lassen, muss der Betreffende dem Legalisator persönlich bekannt sein oder es muss die Identität durch Zeugen bestätigbar sein. Die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises reicht nicht aus.
Diese Vorgangsweise hat für die Betroffenen den Vorteil rasch, einfach und billig zu sein (es ist nicht einmal ein amtlicher Ausweis notwendig), kann aber – da der Legalisator keine Rechtsberatung durchführt, also nicht vor Fallen oder Unklarheiten in einem Vertrag warnen kann – im Einzelfall auch Gefahren mit sich bringen.