Mit dem Ausschreibungstag der Gemeinderats- und BürgermeisterInwahlen 2022 können Wahlkarten bei der Gemeinde beantragt werden. Wahlberechtigte, die am Wahltag aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Ortsabwesenheit voraussichtlich verhindert sein werden, ihre Stimme in der Gemeinde abzugeben, können die Wahlkarte beantragen.
Unsere Tipps: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 23. Februar 2022.
Wichtig: Die Identität ist mittels eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen amtlichen Urkunde glaubhaft zu machen und dem Antrag in Kopie bzw. als Scan beizulegen.
Die Zustellung erfolgt mittels Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am 25. Februar 2022 im Postweg bei der Gemeindewahlbehörde einlangen bzw. geben Sie die Wahlkarte bis zum 25. Februar 2022 – 14:00 Uhr im Gemeindeamt ab. Die Wahlkarte darf nicht in den Gemeindebriefkasten eingeworfen werden.
Nutzen Sie nachfolgenden Link für die schriftliche Beantragung Ihrer Wahlkarte.
Kundmachung – Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates und die Wahl des Bürgermeisters


