Photovoltaikanlagen, für die weder eine Bewilligungs- noch eine Anzeigepflicht besteht, müssen nach der Fertigstellung der Baubehörde gemeldet werden. (Die Fertigstellung anzeige- und bewilligungspflichtiger PV-Anlagen war bisher schon nach § 44 Abs 1 und 3 TBO 2022 anzeigepflichtig.) Auf diese Weise soll die Baubehörde ausreichende Informationen auch über den Bestand jener Photovoltaikanlagen, für die weder eine…
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